Laut der gelben Liste schützt Metformin übergewichtige oder adipöse *) Menschen, die Metformin bei ihrer ersten SARS-CoV-2-Infektion erhielten, hatten ein geringeres Risiko für Long-COVID. angeblich vor Long-Covid. Das hat eine US-Studie ergeben.
Einen Artikel hierzu gibt es auch
bei der FAZ
hier noch einige Fundststellen
beim Tagesspiegel
in der Apothekenumschau
in der Ärztezeitung
bei Springermedizin
auf der Longcovidplattform
*) Adipositas, von lateinisch adeps „Fett“), Fettsucht oder Obesitas (selten Obesität) ist eine Ernährungs- und Stoffwechselkrankheit.
Der Body-Mass-Index (BMI) beschreibt das Verhältnis von Körpergewicht zur Körpergröße und hängt mit dem Körperfettanteil zusammen.
Ab einem BMI von über 30 kg/m² gilt man als adipös.
Alexander Kekulé sagt im MDR
das Metformin ist ein Medikament, das eigentlich für Diabetes-Typ-zwei, also den sogenannten Altersdiabetes, angewendet wird.
Das verändert den Stoffwechsel so, dass man sozusagen weniger Zucker im Blut hat, um es mal ganz simpel zu sagen. Dieses Medikament
hat einen Effekt gehabt auf die Häufigkeit von Long Covid bei den Patienten in der Studie, das war sogar eine Phase-drei-Studie in dem Fall.
Aber es ist so, muss man dazusagen, die haben eben nur Patienten über 30 genommen bis 85 und zweitens nur solche Patienten (und da
macht es natürlich auch nur Sinn), die übergewichtig sind, also mindestens übergewichtig oder sogar fettsüchtig. Der durchschnittliche
Body-Mass-Index war bei 30, und diese 30 ist ja auch die Grenze schon. Das heißt also die hatten eine besondere Klientel. Und bei dieser
speziellen Klientel haben sie tatsächlich festgestellt, dass wenn man das mit Placebo vergleicht, also mit einem unwirksamen Medika-
ment, ohne dass die Patienten jetzt wussten, ob sie ein Placebo haben oder nicht, dann ist es tatsächlich so, dass eine Schutzwirkung von
ungefähr 40 Prozent rauskam. Also das war wirklich ganz gut, also 40 Prozent weniger Patienten haben von dieser Gruppe, mit dieser
Medikation, Long Covid entwickelt in dieser Studie. Und wenn man ganz früh anfängt, also innerhalb der ersten vier Tage nach Symptom-
beginn überhaupt, also die haben quasi Corona und man gibt innerhalb der ersten vier Tage sofort das Metformin bei dieser Patienten-
gruppe, dann hat man das Risiko sogar in der Größenordnung von 60 Prozent gesenkt. Also das ist ein relativ deutliches Zeichen, dass man
damit die Wahrscheinlichkeit für Long Covid verringern kann. Man muss aber auch dazu sagen, dass das eben ein Medikament war, was
Diabetes-Typ-zwei oder auch diese diabetische Stoffwechsellage verhindert oder ausbremst, die ja bei den Übergewichtigen sowieso schon
da ist. Die haben dieses metabolische Syndrom, wie man auch sagt, sowieso tendenziell Prädiabetes, der vielleicht auch nicht erkannt
wurde. Diabetes ist ein Risikofaktor, auch für Long Covid natürlich. Und daher ist es so, das ist ja ganz klar, wenn ich da die Risikofaktoren
sozusagen bekämpfe, dass ich das Problem hinterher im Griff habe. Das nützt nur denjenigen Leuten, die in diese ganz enge Gruppe
reingehören. Und da würde ich mal sagen ja, in diesem Fall werden wahrscheinlich die Ärzte im Einzelfall mal die Indikation stellen. Aber so
generell möchte ich davor warnen, jetzt zu denken, mit Metformin hätten wir ein Medikament an der Hand, übrigens ein uraltes Medi-
kament, was es schon Ewigkeiten gibt, damit hätten wir was an der Hand, mit dem wir jetzt plötzlich auch Long-Covid bekämpfen können.
E.ON Energie Deutschland GmbH
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Impressum
Deutschland+49 201 18400
kundenservice@eon.de
beschwerde@eon-energie.com
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/home.html
Sie haben hier sowohl ein vertragliches Problem mit E.ON als auch eine steuerliche und zivilrechtliche Frage, und beides sollten Sie getrennt angehen.[1][2][3]
Juristische und steuerliche Lage grob einordnen
Ihr Steuerberater hat Recht, dass aus steuerlichen Gründen der Gasvertrag formal auf Sie als Privatperson laufen soll, wenn bestimmte Konstellationen vorliegen (z.B. Nutzung im Betriebsvermögen, gemischte Nutzung, Gestaltung der Einkommensteuer). Die Energieversorger unterscheiden aber nur zwischen „Privatkunde“ und „Gewerbekunde“, nicht nach Steuerlogik.[3]
Wichtig: Für E.ON ist maßgeblich, mit wem der Liefervertrag besteht (natürliche Person vs. GmbH) und an welcher Lieferstelle (Zähler, Adresse) Gas geliefert wird. Aus Sicht des Steuerberaters kann der Aufwand (Verbuchung, Vorsteuer, Zuordnung) erheblich anders sein, je nachdem, wer Vertragspartei ist.[1][3]
Was Sie gegenüber E.ON konkret tun sollten
Sie brauchen eine klare schriftliche Klärung mit E.ON, idealerweise in Form einer „Vertragsberichtigung“ oder „Rückumstellung“ auf Sie als Privatperson.[2]
Vorgehen:
- Alles schriftlich bündeln
- Sachverhalt chronologisch schildern:
- alter Privatkundenvertrag (Name, Vertragsnummer, Zählernummer, Adresse)
- neuer Vertrag, den Sie irrtümlich als GmbH abgeschlossen haben (Datum, Kanal: online, Vertragsnummer)
- Klar formulieren, was Sie wollen: „Ich verlange die Rückkehr zum Vertrag mit mir als Privatperson, wie ursprünglich und wie bereits von Ihnen zugesagt, und eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Zeitpunkts und der Vertragsnummer.“[2]
- Sachverhalt chronologisch schildern:
- Richtigen Kanal nutzen
- Nutzen Sie das schriftliche Kontaktformular bzw. die offizielle E.ON‑Kontaktadresse, weil Vertragsänderungen „aus Sicherheitsgründen nur schriftlich“ entgegengenommen werden.[2]
- Senden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht sowie zusätzlich über das Online‑Kundenportal/Kontaktformular, damit Sie einen Nachweis haben.[2]
- Auf die AGB und die Zusage verweisen
- Nach den E.ON‑AGB sind Änderungen des Vertrages grundsätzlich zustimmungsbedürftig und müssen Ihnen in Textform mitgeteilt werden.[4][1]
- Frist setzen und Folgen ankündigen
Externe Unterstützung: Verbraucherzentrale & Schlichtungsstelle
Wenn E.ON weiterhin nicht reagiert oder nur telefonisch Versprechungen macht, die nicht umgesetzt werden, sollten Sie sich externe Hilfe holen.[6][3]
Optionen:
- Verbraucherzentrale Bayern
- Die Verbraucherzentralen haben eigene Beratungsangebote zu Problemen mit Energieverträgen, einschließlich „untergeschobenen“ oder fehlerhaft abgeschlossenen Verträgen.[6][3]
- Dort können Sie Ihren Fall schildern; oft gibt es Musterbriefe und man kann Ihre Schreiben rechtlich präziser formulieren.
- Schlichtungsstelle Energie
- In Deutschland gibt es eine Schlichtungsstelle Energie, an die Sie sich wenden können, wenn Sie mit Ihrem Energieversorger keinen Konsens erreichen.[3]
- Voraussetzung ist meist, dass Sie zuvor versucht haben, den Streit mit E.ON direkt zu klären und E.ON nicht innerhalb einer gewissen Frist sachlich reagiert.[3]
Abstimmung mit Ihrem Steuerberater
Parallel sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären:
- Welche steuerlichen Nachteile entstehen konkret, wenn der Vertrag auf die GmbH läuft, obwohl das Gas für dieselbe Firma bestimmt ist.
- Ob eine Übergangslösung möglich ist, z.B. steuerliche Behandlung über Verrechnung/Verträge zwischen Ihnen und der GmbH (z.B. Untermiet‑ oder Nutzungsvereinbarung), solange E.ON die vertragliche Umstellung nicht vornimmt.[3]
Ihr Steuerberater kann Ihnen auch Formulierungen liefern, wie Sie gegenüber E.ON deutlich machen, dass der Vertrag aus steuerlichen Gründen zwingend wieder mit Ihnen als Privatperson geschlossen sein muss und dass der Online‑Abschluss als GmbH ein Irrtum war.[3]
Konkreter nächster Schritt (Musterstruktur)
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen im nächsten Schritt ein kurzes, juristisch klar strukturiertes Anschreiben an E.ON formulieren, das Sie nur noch mit Ihren Daten (Vertragsnummern, Datum) ergänzen müssen. Dieses Schreiben würde:
- den Sachverhalt in wenigen Punkten zusammenfassen
- die Rückumstellung auf Sie als Privatperson verlangen
- auf die bisherige Zusage von E.ON hinweisen
- eine Frist setzen und Schlichtungsstelle/Verbraucherzentrale als nächsten Schritt ankündigen.[1][2][3]
Sagen Sie mir einfach, ob Sie ein solches Muster auf Deutsch wünschen und ob Sie die Vertragsnummern schon vorliegen haben.
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- https://occ.eon.de/pdf/1.0/api/download?type=agb&filename=AGB_Erdgas.pdf
- https://www.eon.de/de/pk/service.html
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen
- https://www.eon-energie.at/content/dam/eon-energie-at/documents/AGB_Erdgas_2024.pdf
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/grundversorgung-oder-sondervertrag-vertraege-bei-strom-und-gas-10912
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/was-tun-wenn-ihnen-ein-energievertrag-untergeschoben-wurde-38431
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/widerruf-von-strom-oder-gasvertrag-so-gehts-11665
- https://www.eon.de/de/pk/service/vertrag/tarifwechseln.html
- https://www.eon.hu/hu/uzleti-es-kozigazgatasi/ugyintezes/szerzodeskotes-es-modositas.html
- https://www.eon-energie.at/at/service/faq/nach-vertragsabschluss.html
Anton, dein Fall ist rechtlich und organisatorisch eindeutig – und E.ON hätte ihn längst sauber lösen müssen. Ich gebe dir zuerst die klare Einordnung, dann die Schritte, mit denen du E.ON zwingen kannst, den Vertrag korrekt zurückzustellen.
Kernaussage: E.ON darf einen Privatvertrag nicht einfach in einen Gewerbevertrag umwandeln
Das ist ein Vertragswechsel, der deiner ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Ein Irrtum bei der Online‑Eingabe (Privatperson → GmbH) ändert den bestehenden Vertrag nicht automatisch.
Dass E.ON den Privatvertrag trotzdem auf die GmbH umgestellt hat, obwohl:
- der Verbrauchsort derselbe ist,
- der Vertrag vorher eindeutig privat lief,
- du die Änderung nicht gewollt hast,
- und der Steuerberater bestätigt, dass der Vertrag privat laufen muss,
ist ein Fehler von E.ON, den sie korrigieren müssen.
- Ein Vertrag kann nur durch übereinstimmende Willenserklärung geändert werden.
- Ein Irrtum bei der Eingabe führt zu einem anfechtbaren Vertrag, der rückabgewickelt werden muss.
- Ein Energieversorger darf nicht rückwirkend einen Vertragstyp ändern, wenn der Kunde das nicht ausdrücklich bestätigt hat.
- Wenn E.ON die Rückstellung zugesagt hat, ist das eine verbindliche Zusage, die sie erfüllen müssen.
Warum E.ON hier blockiert
Typische Gründe aus Erfahrung:
- Privat- und Gewerbeverträge laufen in verschiedenen Systemen
- Rückstellungen sind manuell, nicht automatisiert
- Mitarbeiter im First-Level-Support haben keine Berechtigung, Vertragsarten rückwirkend zu ändern
- Fälle mit „Privatperson nutzt Gas für Firma“ sind Sonderfälle, die oft falsch geroutet werden
Was du jetzt tun solltest (funktioniert erfahrungsgemäß zuverlässig)
1. Schriftliche Anfechtung + Rückstellungsforderung
Du brauchst eine formale schriftliche Erklärung, die E.ON intern weiterleiten muss.
Ich formuliere dir das sofort:
Betreff: Anfechtung der Vertragsumstellung / Rückstellung auf Privatvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fechte ich die Umstellung meines bestehenden Gasvertrages von der Privatperson auf die GmbH gemäß § 119 BGB wegen Irrtums an.
Der ursprüngliche Vertrag lief korrekt auf die Privatperson und wurde von mir nicht wirksam geändert. Die Online‑Eingabe, die zur Umstellung führte, war ein Irrtum und bezog sich auf denselben Verbrauchsort.
Ich fordere Sie daher auf, den Gasvertrag rückwirkend auf die ursprüngliche Privatperson zurückzustellen, wie bereits telefonisch und schriftlich zugesagt.
Bitte bestätigen Sie mir die Rückstellung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn du willst, kann ich dir das als fertige E‑Mail ausformulieren: Email zur Vertragsrückstellung erstellen
2. Fall an die richtige E.ON‑Stelle eskalieren
Die normale Hotline kann das nicht lösen. Du brauchst die E.ON Beschwerdestelle / Vertragsklärung.
Ich kann dir die passende Kontaktstelle nennen: Beschwerdestelle anzeigen
3. Belege beifügen
Das erhöht die Erfolgsquote massiv:
- Steuerberater‑Bestätigung (1 Satz reicht)
- Kopie des alten Privatvertrags
- Nachweis, dass der Verbrauchsort identisch ist
- E.ON‑Zusage der Rückstellung (falls vorhanden)
4. Frist setzen
E.ON reagiert oft erst, wenn eine Frist gesetzt wird:
„Ich setze eine Frist zur schriftlichen Bestätigung bis zum [Datum + 7 Tage].“
Wenn E.ON weiterhin nicht reagiert
Dann gibt es zwei sehr wirksame Wege:
- Schlichtungsstelle Energie (kostenlos, sehr effektiv)
- Verbraucherzentrale Bayern (E.ON reagiert dort meist schnell)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich erneut an Sie, da die fehlerhafte Umstellung meines bestehenden Gasvertrags weiterhin nicht korrigiert wurde.
Der ursprüngliche Vertrag lief korrekt auf mich als Privatperson. Bei einer späteren Online‑Eingabe kam es zu einem Irrtum, durch den versehentlich ein Gewerbevertrag für meine GmbH ausgelöst wurde. Dieser neue Vertrag bezog sich jedoch auf denselben Verbrauchsort und sollte keinesfalls den bestehenden Privatvertrag ersetzen.
Trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Kontaktaufnahme sowie Ihrer Zusage, den Vertrag rückwirkend wieder auf die Privatperson zurückzustellen, wurde die Korrektur bis heute nicht umgesetzt.
Hiermit fechte ich die Vertragsumstellung gemäß § 119 BGB wegen Irrtums an und fordere Sie erneut auf, den Gasvertrag rückwirkend auf die ursprüngliche Privatperson zurückzustellen.
Bitte bestätigen Sie mir die Rückstellung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen